Rechtsanwalt und Notar Paul Naacke
Rechtsanwalt und Notar Naacke studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth, der Humboldt Universität zu Berlin und der University of Liverpool. Das Referendariat absolvierte er in Berlin bei dem Kammergericht. Zunächst war Rechtsanwalt und Notar Naacke bei einer der größten deutschen Insolvenzverwalterkanzleien angestellt. Seit dem Jahr 2008 war Herr Rechtsanwalt und Notar Naacke bei einer renommierten deutschlandweit agierenden Kanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig, wobei er mehrere wichtige Urteile erstritt.
Beispielsweise wurde das Verfahren, das mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 28.01.2014, XI ZR 495/12, endete, von Rechtsanwalt und Notar Naacke betreut. In dem Verfahren ging es darum, dass Steuervorteile bei einem Schadensersatzanspruch nicht angerechnet werden müssen, wenn es sich um ein Steuersparmodell handelt. Ebenso betreute er die „Kick-back“-Verfahren, die der BGH mit seinen Urteilen vom 23.09.2014, XI ZR 215/13, und 15.03.2016, XI ZR 122/14, zugunsten der Investoren entschieden hatte.
Herr Rechtsanwalt und Notar Naacke ist deutschlandweit für Anleger und institutionelle Investoren engagiert. Darüber hinaus ist er Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Rechtsanwalt Naacke wurde durch den Präsidenten des Kammergerichts für die Dauer der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Berlin zum Notar mit Amtssitz in Berlin bestellt.