Rechtsanwalt und Notar Paul Naacke – die vier Säulen unserer notariellen Tätigkeit
Wir beraten und unterstützen Sie zeitnah und kosteneffizient bei allen Fragen die im notariellen Bereich auftreten. Dabei hören wir uns Ihre Wünsche und Vorstellungen genau an und kümmern uns darum, dass Sie diese Ziele schnell und effizient erreichen. Die Umsetzung geben Sie bei uns in kompetente Hände.… Weiterlesen
Unsere notariellen Tätigkeitsfelder
Aktuell: § 250 BauGB
Durch das Inkrafttreten des § 250 BauGB sind Teilungen von Mehrfamilienhäusern, die mehr als 5 Sondereigentumseinheiten aufweisen, die als Wohnungen genutzt werden, erschwert. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Teilund bis zum Auslaufen des Gesetzes zum 31.12.2025 dennoch möglich ist. Teilungserklärungen mit Anträgen, die bis zum 06.10.2022 bei dem Grundbuchamt eingegangen sind, müssen nach der Entscheidung des Kammergerichts vom 07.12.2021, 1 W 367/21, grundsätzlich noch vollzogen werden.
Immobilien
Ein großer Teil des Immobilienrechts nehmen aus notarieller Sicht die Beurkundungen von Grundstückskaufverträgen, Wohnungskaufverträgen, die Eintragungen von Grundschulden, die Erstellung von Bauträgerverträgen und die Teilungen von Häusern nach WEG in Anspruch. Wir entwickeln und gestalten dabei Ihre Verträge, begleiten Sie bei der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung.
Unternehmen in Berlin
Berlin hat eine lebendige und dynamische Unternehmensgründer-Szene. Hier unterstützen und beraten wir bei Gründungen, Spaltungen, Verschmelzungen und anderen Fragen im Gesellschaftsrecht. Wir begleiten ebenso Gesellschaften nach Gründung, unterstützen bei der Abwicklung mit dem Handelsregister und bei der Frage von Finanzierungsrunden.
Erbrecht und Verschenken
Bei dem Erbrecht geht es nicht nur um die Beurkundung notarieller Testamente und Erbverträge sondern insbesondere um das Herausarbeiten des Ziels der Nachfolgeregelung. Dann erfolgt die Umsetzung, wobei auch Schnittstellen zum Immobilien- und Gesellschaftsrecht beachtet werden müssen, da gerade bei solchen Investitionen immer auch an den Generationenwechsel gedacht werden sollte. In Berlin kommt hinzu, dass die Internationalisierung der Stadt auch vielfältigen Regelungsbedarf bedeutet. Genauso kann an Schenkungen allgemeiner Art oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gedacht werden.
Ehe, Partnerschaft und Familie
Die Begründung einer Ehe, das Zusammenleben in einer nichtehelichen und unverpartnernten Lebensgemeinschaft wie auch die Lebenspartnerschaft sind oft die wichtigsten privaten Entscheidungen. In allen verschiedenen Konstellationen gibt es oft Regelungsbedarf, der idealerweise vor der Begründung vertraglich gestaltet werden sollte. In Berlin kommt hinzu, dass eine Vielzahl von verschiedenen Nationalitäten vorhanden ist. Dabei sollten mindestens die Regelung des Güterstands, der Unterhalt und die Versorgung im Alter bedacht werden.
Vollmachten und Notfallvorsorge
Es gibt immer Situationen, wo eine notarielle Vollmacht sinnvoll ist, wenn es beispielsweise um die Veräußerung oder den Erwerb einer Immobilie gehen könnte. Auf der anderen Seite kann vorsorgend eine Generalvollmacht hilfreich sein, eventuell noch eine Patientenverfügung. Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden.
Die Kosten und Gebühren der notariellen Tätigkeit
Die Bestellung zum Notar wird in Berlin von dem Präsidenten des Kammergericht vergenommen. Das Amt der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Die anfallenden Kosten und Gebühren sind in dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgschrieben und haben einen besonders sozialen Charakter: Da sich die Kosten regelmäßig nach dem Wert der Tätigkeit richten, kann sich jeder die Beauftragung eines Notars leisten.
Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit der Notar für die Angelegenheit benötigt hat.
In unserer Berliner Kanzlei freuen wir uns auf Ihre Anfrage und erbringen die von Ihnen benötigte notarielle Tätigkeit mit unserem freundlichen und eingespielten Team von Mitarbeitern.
Die Einwohner und Investoren in Berlin werden seit geraumer Zeit immer internationaler. Wunschgemäß kann daher eine notarielle Beurkundung in englischer oder französischer Sprache erfolgen.
Es ist ungemein wichtig, dass die Parteien einer Beurkundung den Inhalt voll erfassen. Hier ist es die Aufgabe des Notars, den Inhalt zu erklären, zu belehren und Missverständnisse auszuräumen.
Aufgrund unserer Sprachkompetenz ist uns dies auf Englisch und Französisch regelmäßig möglich.